VEREIN "GÜTEGEMEINSCHAFT" DER HERSTELLER VON KUNSTSTOFFPROFILEN QUALITÄTSZEICHEN DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUR VERGABE UND HANDHABUNG |
| 1. Vergabe des Qualitätszeichens a. Der Verein "Gütegemeinschaft" Kunststofffenster-Profile vergibt das Recht zur Führung des Gütezeichens auf Antrag der Fensterprofil-Hersteller (System- Inhaber). Das Qualitätszeichen verleiht seinem Anwender eine Identität, die nachweist, dass die Kunststofffenster-Profile den Grundsätzen der Qualitätssicherheit entsprechen und einer ständigen Qualitätskontrolle unterliegen. b. Zur Führung des Gütezeichens und Aufnahme als Mitglied muss man sich mit einem Antrag an der Verein "Gütegemeinschaft" Kunststoffprodukte wenden. Als Anlage zum Antrag muss eine offiziell bestätigte Verpflichtungsbescheinigung abgegeben werden. Für den Test müssen die notwendigen Proben vorliegen.c. Das Qualitäts-Beratungskomitee beurteilt die eingegangenen Anträge auf Mitgliedschaft und auf das Qualitätszeichen sowie die notwendigen zu erfüllenden Voraussetzungen. Bevor die Berechtigung zur Führung des Zeichens erteilt wird, beauftragt das Qualitäts-Beratungskomitee eine unabhängige Kontrollorganisation damit zu überprüfen, ob die Produkte des Antragstellers den Qualitätsgrundsätzen entsprechen. Falls es sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals davon überzeugen möchte, kann es mit Hilfe der von ihm selbst zu beauftragenden unabhängigen Kontrolleure (Kontroll-Ingenieure) oder durch Personen, die vom Kontrollausschuss beauftragt werden, überprüfen, ob die entsprechenden Systeme des Herstellers und dessen technisches Personal mit den Qualitätsgrundsätzen übereinstimmen. Die bei diesen Verfahren und der Produkt-Testung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
d. Der Vorstand des Vereins "Gütegemeinschaft" verleiht entsprechend den Resultaten der nach Absatz 1.3 durchgeführten Kontrolle das Recht auf Führung des Qualitätszeichens mit einem Zertifikat oder lehnt den Antragsteller unter Angabe der Gründe ab, wobei er dem Antragsteller die Möglichkeit zur Wiederholung einräumt.
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