3. Führung des Qualitätszeichens

   a. Das Qualitätszeichen kann lediglich für diejenigen Fensterprofile benutzt werden, die den Qualitätsgrundsätzen entsprechen, und für die das Recht auf des Qualitätszeichen verliehen wurde. Der Hersteller darf das Qualitätszeichen nicht für andere nicht genehmigte Profile führen.

   b. Nachdem er das Nutzungsrecht erhalten hat, hat er unter der Bedingung, dass er auch die Genehmigung des Vereins "Gütegemeinschaft" erhalten hat, das Recht, verschiedene Geräte zum Druck des Gütezeichens ( Metallform, Stempel, Druckvorlage, Siegel u.ä.) herstellen zu lassen. Der Verein "Gütegemeinschaft" legt die Art und Weise der Nutzung fest.

   c. Um gerechte Konkurrenzbedingungen zu schaffen und eine unangemessene Führung des Qualitätszeichens zu verhindern, kann der Vorstand einige spezielle Vorschriften zur Verwendung des Zeichens und der Markenbezeichnung an Stellen wie in der Werbung, auf Broschüren, Angeboten, Bestellungen, Genehmigungen und Lieferscheinen erlassen.

   d. Für den Fall, dass die das Zeichen führende Partei in Konkurs geht, liquidiert wird und aus der Mitgliedschaft ausscheidet oder den Verein mit einem eingeschriebenen Brief darüber informiert, dass sie auf eigenen Wunsch von dem Recht auf die Führung des Zeichens Abstand nimmt, endet das Recht auf die Führung des Zeichens.

   e. Wird seitens des Vorstandes festgestellt, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, um das Recht auf die Führung des im ersten Absatz der Durchführungsvorschriften und in den entsprechenden Absätzen der Satzung beschriebenen Zeichens zu erhalten, endet das Recht auf die Führung des Zeichens. Innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Vorstand dem Qualitäts-Beratungskomitee solch einen Feststellungsbeschluss gefasst hat, besteht ein Widerspruchsrecht gegenüber dieser Entscheidung. Für den Fall, dass der Widerspruch abgelehnt wird, muss sich die widersprechende Seite gemäß dem entsprechenden Absatz der Satzung an diesen Beschluss halten.

   f. Für den Fall, dass er sich nicht an die Bedingungen im Zusammenhang mit der Führung des Zeichens hält, ist der Führer des Zeichens verpflichtet, die sich bei ihm befindlichen Beschriftungsgeräte für das Qualitätszeichen und sein Zertifikat zurückzugeben.

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