| 6. Schutz des Qualitätszeichens a. Gegen die unangemessene Nutzung des Qualitätszeichens steht die Verantwortung des Vereins, sich entsprechend zu verhalten, und verpflichtet gleichzeitig auch die Vereinsmitglieder dazu. Um die genannten Schäden angemessen verfolgen zu können, müssen die Vereinsmitglieder falsche Vorgehensweisen, an denen sie Zeuge wurden, mit eindeutigen Beweisen dem Verein "Gütegemeinschaft" mitteilen. Unterlassungen werden nach Absatz 5.1 bestraft. b. Für die Fälle, dass eines der Mitglieder das Qualitätszeichen ohne Genehmigung benutzt oder überträgt, damit es eine dritte Person bei Kunststofffenster-Profilen benutzt oder diese Person das Zeichen beführen läßt, kann für jeden dieser Vorfälle diese Vertragsstrafe in Türkischen Lira in Höhe bis zum Gegenwert von 10.000 DM verhängt werden.(Absatz 5.1 und 5.7 ). Daraus möglicherweise entstehende juristische Konsequenzen können unabhängig davon betroffen sein. c. Für den Fall, dass einige Vorkehrungen, die seitens des Verbands mit dem Ziel getroffen werden, das Qualitätszeichen zu schützen, die Zeichenführer schädigen, können die Zeichenführer ihre juristischen Rechte zur Entschädigung ihrer tatsächlich entstandenen Schäden nutzen. |
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