| 5. Rechte an dem Qualitätszeichen a.Das Qualitätszeichen ist Eigentum des Vereins "Gütegemeinschaft" der Hersteller von Kunststoffprofilen. Durch die Anerkennung dieses Zeichens als ein Qualitätszeichen sowie seine Annahme und Bestätigung durch das Patentamt sind Rechte entstanden. Die unerlaubte Nutzung dieser Rechte und des Zeichens oder Veränderungen an dem Zeichen werden seitens des Vereins "Gütegemeinschaft" Kunststoffprodukte als Zeicheninhaber verfolgt, und der Verein nimmt seine gesetzlichen Rechte wahr. |
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