| 6. Gültigkeitsort und Anwendungsbedingungen des Nutzungsrechts a.Die Nutzung des Qualitätszeichens ist möglich, nachdem der Vorstand des Vereins Gütegemeinschaft" bestätigt hat, dass die Bedingungen erfüllt wurden. Dieser Antrag auf Führung des Zeichens entbindet nicht von anderen Verantwortungsbereichen, die darauf abzielen, die Qualitätssicherung umzusetzen. b.Das Recht auf Führung des Qualitätszeichens wird den Mitgliedern des Vereins "Gütegemeinschaft" zuerkannt, welche die Qualitätsbedingungen für ihre Produkte mit dem Qualitätszeichen belegt haben. c.Das Qualitätszeichen muss entsprechend den "Durchführungsvorschriften zur Vergabe und Handhabung des Qualitätszeichens", die einen Teil der Zeichen-Richtlinien bilden, benutzt werden. |
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