| 7. Rechte und Pflichten der Parteien a.7.1 Seitens des Vereins "Gütegemeinschaft" Kunststoffprodukte kann eine Person oder eine Gruppe beauftragt werden, die Nutzungsbedingungen des Qualitätszeichens zu kontrollieren, und zum Schutz des Zeichens unberechtigte Nutzer und Personen, die dem Zeichen eine Schaden zufügen könnten, sowie falsch anwendende Zeichennutzer festzustellen und zu verwarnen. b.Die Mitglieder des Vereins "Gütegemeinschaft" sind verpflichtet, dem Verein "Gütegemeinschaft" Vorkommnisse von Falschanwendung des Qualitätszeichens und jegliches Verhalten zu melden, das dem Zeichen Schaden zufügen könnte. Sie haben ebenfalls die Pflicht, die mit der Führung und der Anwendung des Zeichens angestrebte Qualitätssicherung in jeder Hinsicht zu schützen und zu unterstützen. |
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