ABSATZ 8 ARBEITSBEREICHE :

  1. Der Verein wird tätig, damit das Kunststoffprofil bei Anwendern von Kunststofffenstern, Verkäufern, Verbrauchern und in der Bevölkerung bekannt wird, und kümmert sich darum, dass die Verbraucherrechte verfolgt werden.
  2. Er wird zur Steigerung der landesweiten Anwendung von Kunststoffprofil und Kunststofffenstern tätig.
  3. Er sorgt für eine hochwertige Produktion der Materialien entsprechend dem TSE, den internationalen Standards sowie den Submissionsbedingungen.
  4. Zur Steigerung der Produktivität bei der Herstellung führt er neben der Personalschulung auch verschiedenste technologische, kaufmännische, ausbildungsbezogene und wirtschaftliche Untersuchungen durch bzw. lässt diese durchführen und gibt sie an die Mitglieder weiter.
  5. Er kümmert sich darum, den Rohstoff-Einkauf in der Branche landesweit juristisch zu standardisieren, oder vergibt diese Arbeiten.
  6. Er informiert seine Mitglieder über technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen.
  7. Er leistet seinen Mitgliedern Hilfestellung, indem er Arbeitsgemeinschaften mit Organisationen bezüglich des Technologie-Transfers, Know-Hows und Lizenzen bildet.
  8. Bei Fragen zu Gesetzen, Rechtsverordnungen, Plänen und Programmen, welche die Branche betreffen, stellt er Gesichtspunkte fest, veranlasst notwendige Arbeiten und ergreift zusammen mit den zuständigen Behörden die Initiative.
  9. Zur Bildung und Verwirklichung einer Politik der Produktion stabiler Kunststofffenster und zur Vermeidung einer "schiefen Bauweise" führt er Untersuchungen, Veröffentlichungen, Versammlungen und Seminare durch.
  10. Er nimmt mit anderen relevanten ausländischen Verbänden und Instituten Verbindung auf und wird nutzbringend für den Verband arbeiten. Falls notwendig untersucht er die gemeinsamen Arbeitsbedingungen.
  11. Er nimmt an Messen im In- und Ausland teil, um hergestellte Produkte bekanntzumachen und kennen zu lernen, organisiert Teilnahmemöglichkeiten als Besucher oder organisiert diesbezügliche Messen selbst.
  12. Er macht Branchen-relevante Veröffentlichungen, sorgt für deren Verteilung und stellt Verbindungen zu den Medien her.
  13. Er schützt die wirtschaftlichen und jeglichen Rechte der Mitglieder dieses Vereins und erhebt diesbezüglich Klage.
  14. Mit Blick auf den Zweck und die Tätigkeiten dieses Vereins gründet er wirtschaftliche Unternehmen, um seinen Mitgliedern zu dienen.
  15. Er ist behilflich bei der Entwicklung von Standards, Submissionsbedingungen und Richtlinien, die zu diesem Thema seitens öffentlicher Institutionen wie dem TSE oder dem Amt für öffentliche Besiedlung ausgearbeitet werden.
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