ABSATZ 10 VEREINSMITGLIEDER :

Es gibt zwei Arten von Vereinsmitgliedern in Form von ordentlichen und Ehrenmitgliedern.

A. Ordentliche Vereinsmitglieder:

Durch einen mündlichen oder schriftlichen Antrag an den Verein können Personen, die angeben, dass sie die Vereinsziele unterstützen, und die sich zur Zahlung eines festgelegten Beitrags verpflichten, die im Besitz der Geschäftsfähigkeit sind, das 20. Lebensjahr vollendet haben, zu keiner schweren Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder bei denen noch keine endgültige Verurteilung wegen des Vergehens der Gründung oder der Leitung von Vereinen erfolgt ist, deren Gründung nach dem Gesetz Nr. 2908 verboten ist, und die außerdem die folgenden Bedingungen erfüllen, auf Beschluss des Vorstandes hin ordentliche Mitglieder werden:

  • Nachweis durch ein von der zugehörigen Firma ausgestelltes Dokument, dass er/sie eine Führungskraft einer Firma ist, die ein System zur Herstellung von Kunststoffprofilen besitzt.
  • Die Beschäftigung mit der Herstellung von Kunststoffprofilen an wissenschaftlichen Institutionen wie einer Universität oder dem Tübitak (Türkisches Forschungsinstitut für Wissenschaft und Technik)
  • Der Verein ist nicht verpflichtet, jeden Bewerber, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, als ordentliches Mitglied zu akzeptieren.
  • Zum Verein registrierte Firmen werden durch drei ordentliche Mitglieder vertreten
B. Ehrenmitglieder des Vereins :

Ehrenmitglieder sind Personen, die auf Beschluss des Vorstandes hin unter diesem Namen die Mitgliedschaft erhalten. Ehrenmitglieder sind Personen, die dem Verein in irgendeiner Weise materiell oder ideell behilflich sind und unter diesem Namen die Mitgliedschaft erhalten. Sie haben kein aktives und passives Wahlrecht, besitzen jedoch das Rederecht in der Generalversammlung. Falls es Ehrenmitglieder, die den Mitgliedsbeitrag bezahlen, wünschen, wird für sie außerdem ein besonderes Verzeichnis geführt. Ehrenmitglieder sollten außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Tätigkeit bei einer Firma, die ein System zur Herstellung von Kunststoffprofilen besitzt.
  • Tätigkeit bei einer wissenschaftlichen Institution, die sich mit der Herstellung von Kunststoffprofilen beschäftigt
  • Beschäftigung mit der Herstellung von PVC oder einem derjenigen Zusatzstoffe, die bei der Herstellung von Kunststoffprofilen benutzt werden
  • Hersteller von PVC-Fenstern
  • Hersteller von Zubehör für PVC-Fenster
Der Verein ist nicht verpflichtet, jedem Bewerber um die Ehrenmitgliedschaft diese zu gewähren.
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