ABSATZ 11 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN AUSTRITT UND AUSSCHLUSS AUS DER VEREINSMITGLIEDSCHAFT :

Niemand wird gezwungen, Vereinsmitglied zu werden oder Vereinsmitglied zu bleiben. Treten die unten aufgezählten Bedingungen auf, so endet das Mitgliedschaftsverhältnis.

1. Automatische Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
  • Auflösung des Vereins
  • Tod oder Todeserklärung
  • Andauernder Verlust der Zurechnungsfähigkeit
  • Ausscheiden aus der Firma, von der man die Dokumente bei der Bewerbung um die Mitgliedschaft bekommen hat, und Wechsel zu einer Konkurrenzfirma (In diesem Fall kann man sich, wenn man erneut Mitglied werden möchte, wieder um die Mitgliedschaft bewerben.) oder Wechsel zu einer Firma, die sich nicht mit der Profilherstellung beschäftigt
2. Jedes Mitglied kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand hin 6 Monate später aus der Mitgliedschaft ausscheiden.

3. Ausschluss: Ein Mitglied, das sich in einer der Vereinssatzung zuwiderlaufenden Situation befindet oder der Vereinssatzung zuwiderhandelt, wird auf Beschluss des Vorstandes hin aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Vor dem Ausschluss aus der Mitgliedschaft ist die Verteidigung des Mitglieds anzuhören. Das Mitglied kann gegen diese Entscheidung auf der Generalversammlung Einspruch einlegen. Der Beschluss der Generalversammlung ist endgültig. Ein ausscheidendes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keinerlei Rechtsanspruch auf Vereinseigentum. Es ist verpflichtet, die für das Jahr des Austritts anfallenden Schulden zu begleichen.
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