| ABSATZ 11 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN AUSTRITT UND AUSSCHLUSS AUS
DER VEREINSMITGLIEDSCHAFT : |
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Niemand wird gezwungen, Vereinsmitglied zu werden oder Vereinsmitglied zu bleiben. Treten die unten aufgezählten Bedingungen auf, so endet das Mitgliedschaftsverhältnis. 1. Automatische Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
3. Ausschluss: Ein Mitglied, das sich in einer der Vereinssatzung zuwiderlaufenden Situation befindet oder der Vereinssatzung zuwiderhandelt, wird auf Beschluss des Vorstandes hin aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Vor dem Ausschluss aus der Mitgliedschaft ist die Verteidigung des Mitglieds anzuhören. Das Mitglied kann gegen diese Entscheidung auf der Generalversammlung Einspruch einlegen. Der Beschluss der Generalversammlung ist endgültig. Ein ausscheidendes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keinerlei Rechtsanspruch auf Vereinseigentum. Es ist verpflichtet, die für das Jahr des Austritts anfallenden Schulden zu begleichen. |
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