ARTIKEL 19 BERATUNGSPUNKTE AUF DER VERSAMMLUNG :

Auf der Generalversammlung wird lediglich über die auf der Tagesordnung befindlichen Punkte beraten. Themen, deren Besprechung jedoch von mindestens einem Zehntel der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder verlangt wird, müssen in die Tagesordnung aufgenommen werden.
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