ARTIKEL 20 VORSTAND :

Der Vorstand wird durch die Generalversammlung in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. Mit dem Vorsitzenden besteht er aus 5 ordentlichen Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern.
  1. Der Kandidat für die Position des Vorsitzenden übergibt dem Vorstand acht Tage vor der Wahl eine Liste, die 10 Vorstandskandidaten unter seinem Vorsitz beinhaltet, zusammen mit den von den Kandidaten unterschriebenen "Einverständnis"-Erklärungen, damit für den Fall, dass er zum Vorsitzenden gewählt wird, 4 fungierende ordentliche Vorstandsmitglieder und 5 Ersatzmitglieder gewählt werden. Der Vorstand informiert die ordentlichen Mitglieder über den Sachverhalt. Die auf einer Liste stehenden Kandidaten für den Vorsitzenden und den Vorstand können nicht auf anderen Listen als Kandidaten aufgeführt werden. Der Kandidat für den Vorsitzenden und die Kandidaten für die Mitglieder des Vorstandes können in der gleichen Wahlperiode keine Kandidaten für die Wahlen zum Kontrollausschuss und Qualitäts-Beratungskomitee sein. Die Stimmzettel werden in der Form vorbereitet, dass jeweils eine einzige Liste den Kandidaten für den Vorsitzenden, der an der Wahl teilnehmen möchte, zusammen mit 4 ordentlichen Vorstandsmitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern beinhaltet. Die Stimmzettel werden den Familiennamen nach in alphabetischer Reihenfolge erstellt. Bei der Ausfertigung der Ersatzliste wird jedoch die alphabetische Reihenfolge nicht beachtet.
  2. B. Das Präsidium der Generalversammlung versiegelt die Stimmzettel und deren Umschlag und übergibt sie dem Mitglied zur Stimmabgabe. Unversiegelte Stimmzettel sind ungültig. Durch Ankreuzen des Kästchens vor dem Namen des von ihm bevorzugten Kandidaten für den Vorsitzenden hat das Mitglied seine Stimme für des Wahl des Vorstandsvorsitzenden sowie der 4 ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und der 5 Ersatzmitglieder abgegeben. Bei der ersten Wahl wird die Liste desjenigen Vorsitzenden gewählt, der eine Stimme mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen hat. Wenn bei der ersten Wahl keine Liste der Kandidaten zum Vorsitzenden eine Stimme mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, so wird zwischen den beiden Listen derjenigen Kandidaten zum Vorsitzenden, welche die meisten Stimmen bekamen, noch einmal gewählt. Die Liste, welche die meisten Stimmen erhält, wird gewählt. Für den Fall einer Stimmengleichheit wird zwischen denjenigen, welche die gleichen Stimmen erhielten, die Wahl wiederholt. Falls sich die Stimmengleichheit nicht ändert, wird das Ergebnis durch das Los bestimmt.

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