ABSATZ 21 AUFGABEN DES VORSTANDES :

  1. 1) Gemäß den Satzungsbestimmungen des Vereinsgesetzes Nr. 2908 wird er entsprechend dem Haushalt und den Programmen tätig, die von der Generalversammlung durch Beschluss angenommenen wurden.
  2. 2) Er vertritt den Verein und erteilt in dieser Angelegenheit einem oder mehreren seiner eigenen Mitglieder Vollmacht.
  3. 3) Er führt die Vereinsgeschäfte bezüglich der Berechnung von Einnahmen und Ausgaben, stellt den Haushaltsentwurf für die folgende Periode auf und legt ihn der Generalversammlung vor.
  4. 4) Für den Fall, dass jemand ohne türkische Staatsangehörigkeit als Vereinsmitglied akzeptiert wird, teilt der Vorstand dieses der höchsten Behörde des Stadtteils innerhalb von zehn Tagen mit.
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