ABSATZ 21 AUFGABEN DES VORSTANDES :
- 1) Gemäß den Satzungsbestimmungen des Vereinsgesetzes Nr. 2908 wird er entsprechend dem Haushalt und den Programmen tätig, die von der Generalversammlung durch Beschluss angenommenen wurden.
- 2) Er vertritt den Verein und erteilt in dieser Angelegenheit einem oder mehreren seiner eigenen Mitglieder Vollmacht.
- 3) Er führt die Vereinsgeschäfte bezüglich der Berechnung von Einnahmen und Ausgaben, stellt den Haushaltsentwurf für die folgende Periode auf und legt ihn der Generalversammlung vor.
- 4) Für den Fall, dass jemand ohne türkische Staatsangehörigkeit als Vereinsmitglied akzeptiert wird, teilt der Vorstand dieses der höchsten Behörde des Stadtteils innerhalb von zehn Tagen mit.
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