ABSATZ 23 SITZUNGSMEHRHEIT :

Der Vorstand tritt ein- oder mehrmals monatlich an einem zuvor vereinbarten Tag und Zeitpunkt ohne Einladung im Vereinszentrum zusammen. Man beginnt, sobald mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
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