ABSATZ 26 MELDUNG DER IN DIE ORGANE GEWÄHLTEN AN DIE VERWALTUNG :

Innerhalb von SIEBEN TAGEN im Anschluss an die auf der Generalversammlung abgelaufenen Vorgänge werden die in Vereinsorgane wie den Vorstand und den Kontrollausschuss gewählten ORDENTLICHEN UND ERSATZmitglieder mit ihrem Vornamen, Familiennamen, Namen des Vaters, Geburtsdatum, Beruf und Wohnsitz-Adresse der am Vereinszentrum befindlichen höchsten Behörde durch den Vorstandsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt.
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