ABSATZ 28 EINNAHMEN UND AUSGABEN DES VEREINS :

Die Vereinseinnahmen werden gegen Einnahmequittungen eingenommen, während seine Ausgaben mit Ausgabebelegen gemacht werden. Die Aufbewahrungszeit dieser Belege und aller dem Verein gehörenden unterschriebenen Dokumente beträgt 5 Jahre. Die Einnahmequittungen des Vereins sind vom Finanzministerium bereitgehaltenen Vordrucke. Falls die vom Finanzministerium gewünschten Einnahmebelege nicht beschafft werden können, lässt sie der Verein privat drucken und von der höchsten Behörde des Stadtteils beglaubigen, sodass er Spenden annehmen kann. Die höchste Behörde genehmigt diese Quittungsbelege, indem er sie als Liste zu Protokoll nimmt.
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