ABSATZ 30 FÜHRUNGSPFLICHTIGE VERZEICHNISSE :

Der Verein führt die unten angegebenen notariell beglaubigten Verzeichnisse.
  1. Mitgliederverzeichnis: In diesem Verzeichnis werden die persönlichen Daten der in den Verein Eintretenden, die Eintrittsdaten, Vornamen, Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Handwerk und der Beruf, die monatlichen und jährlichen Beitragsverpflichtungen vermerkt.
  2. Beschlussverzeichnis: Die Vorstandsbeschlüsse werden mit Datum und fortlaufender Nummer der Reihe nach in dieses Verzeichnis eingetragen. Die Beschlüsse werden unten durch den Vorsitzenden und die Vorstandsmitglieder unterschrieben.
  3. Inventarliste: In dieses Verzeichnis werden die zum Vereinsinventar gehörenden Teile nach Stück, Menge und Reihennummer eingetragen.
  4. Liste der ein- und ausgehenden Dokumente: Die ein- und ausgehenden Dokumente werden dem Datum nach in diese Liste eingetragen. Die Originale der eingehenden Dokumente und die Kopien der ausgehenden Dokumente werden auch in ihren Akten aufbewahrt.
  5. Einnahmen-Ausgaben-Verzeichnis: Alle im Namen des Vereins eingenommenen und ausgegebenen Gelder werden klar und ordentlich unter Angabe der Stellen, woher sie kommen und wohin sie gehen, in diesem Verzeichnis angegeben.
  6. Haushaltsabschlussrechnungs- und Bilanzbuch: Die jährlichen Einnahmen und Ausgaben und Schätzungen für noch durchzuführende Vorhaben, die endgültigen Einnahmen und Ausgaben für das abgelaufene Haushaltsjahr sowie die Forderungen und Schulden des Vereins zum Ende des Rechnungsjahres werden den Regeln entsprechend in dieses Buch eingetragen. Die Vereinseinnahmen werden mit ihren Grundkontrollabschnitten, Reihennummern und Quittungen eingenommen. Eine Ausgabe wird mit Beleg getätigt. Hierbei werden die offiziellen Belege benutzt. Die Vereinseinnahmen werden mit den Quittungsbelegen ein- gesammelt. Für die Ausgaben wird ein Verwendungsbeleg angelegt. Hierbei werden die offiziellen Belege benutzt. Falls man die offiziellen nicht sofort beschaffen kann, werden die Quittungsbelege benutzt, die von der höchsten Zivilbehörde der Provinz, in der sich der Verein befindet, genehmigt und speziell gedruckt werden. Sobald die offiziellen Belege beschafft worden sind, werden die speziellen Belege gegen jene ausgetauscht. Auf den Quittungsbelegen müssen sich klar ersichtlich die Personalien und die Unterschrift des Spenders befinden. Die Generalversammlung legt mit einem Beschluss die Personen fest, die Spenden und Zahlungen einsammeln werden. Der Beschluss wird protokolliert.
  7. Eintragungsverzeichnis für Quittungsbelege: Es wird für die Eintragung von Quittungen derjenigen Einnahmen benutzt, die im Namen des Vereins eingenommen wurden.
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