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ABSATZ 31 INTERNE VEREINSKONTROLLE : Die interne Vereinskontrolle wird in der Weise durchgeführt, dass die oben genannten Ziele verwirklicht werden können. Sie erfolgt durch die Regelung der Verantwortung der Mitgliedsfirmen für bestimme Aufgaben und Zuständigkeiten, durch die Fortsetzung der Übereinstimmung, die sich bei den im gemeinsamen Interesse zusammenkommenden Mitgliedern gebildet hat, durch die Stärkung der Solidarität, durch die Disziplinierung der Mitgliederbeziehungen, durch die bestmögliche Realisierung des festgelegten Arbeitsplanes zur Programm-Durchführung mit dem Haushalt, durch die Festlegung von Regeln für die Art und Weise, wie Vereinseinnahmen gesammelt und Ausgaben getätigt werden, durch die Entwicklung von objektiven Maßstäben und Werten bei speziellen Aktivitäten wie sozialer Hilfe und ähnlichen Themen, wobei man sich an die Berichte von Fachleuten hält, durch deren Anwendung, sowie durch die Veröffentlichung von Bestimmungen und Vorschlägen, die durch die Generalversammlung zur Lösung aller für notwendig erachteter Fragen verabschiedet werden. Diese Vereinssatzung wurde entsprechend dem Gesetz Nr. 2908 erstellt. Bei Punkten, zu denen in der Satzung keine Vorschriften vorliegen, werden die Vorschriften des Teilbereichs Vereine mit der Nummer 2960 angewandt. Bis zur ersten Sitzung der Generalversammlung des Vereins haben die Gründungsmitglieder die Aufgaben in der unten angegebenen Art und Weise aufgeteilt:
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