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ABSATZ 32 SATZUNGSÄNDERUNG : Die Satzung kann unter der Bedingung geändert werden, dass sie auf die Tagesordnung einer ordentlichen und außerordentlichen Sitzung der Generalversammlung gesetzt wird und die Änderungsvorschläge den Mitgliedern innerhalb der vom Vereinsgesetz festgelegten Zeit schriftlich mitgeteilt werden. Zur Durchführung der Versammlung muss die erforderliche Mehrheit der Generalversammlung sichergestellt werden. Die erforderliche Stimmenmehrheit zur Satzungsänderung beträgt ZWEI DRITTEL der auf der Versammlung anwesenden Mitglieder. |
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