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ABSATZ 34 VERBOTENE UND GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE TÄTIGKEITEN : Die Vereinsleitung und -vertreter dürfen nicht an Versammlungen und Demonstrationen teilnehmen, die nicht im Einklang mit den in der Satzung festgelegten Zielen und Tätigkeiten stehen. Sie dürfen die Vereinsangehörigen nicht zu Aktionen in dieser Richtung veranlassen. Die Vereinsmitglieder und -leiter dürfen in keiner Weise in Richtung der im Paragraphen 5 des Gesetzes Nr. 2908 für Vereine verbotenen Zwecke tätig werden. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, das Waffenverbot einzuhalten, und sich in dieser Sache sehr sensibel und vorsichtig zu verhalten. Wenn sie im Namen des Vereins Zeitungen, Zeitschriften oder andere Druckerzeugnisse herausgeben, dürfen sie im Gegenzug dazu kein Geld oder ähnliche Unterstützung einnehmen. |
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