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ABSATZ 35 LIQUIDIERUNGSFORM : Mit dem Auflösungsbeschluss wird die Liquidierungsübergabe unter der Aufsicht des Regierungskommisars und Finanzamtvertreters durchgeführt. Sie wird mit der Übergabe des Berichtes, der von einer Kommission aus drei durch die Generalversammlung gewählten Mitgliedern vorzulegen ist, unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass das zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vorhandene gesamte Geld und Eigentum an die TÜRK EÐÝTÝM VAKFI (Türkische Stiftung für Bildung und Ausbildung) übergeben wird. |
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